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Unser Tätigkeitsprofil läßt sich in drei Bereiche einteilen:


Steuerdeklarationsberatung







Steuerberatung





Steuerrechtsdurchsetzungsberatung Steuergestaltungsberatung

1. Steuerdeklarationsberatung:

Dient der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlagen, um die dem Steuer- pflichtigen auferlegten Steuererklärungspflichten zu erfüllen.

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2. Steuerrechtsdurchsetzungsberatung:

Gegenstand der Steuerrechtsdurchsetzungsberatung ist, den Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt zu vertreten, d.h. fachliche Stellungnahmen zu Einwendungen des Finanzamtes zu Steuererklärungen oder im Rahmen von Betriebsprüfungen abzugeben.

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3. Steuergestaltungsberatung:

Bereitstellung von Entscheidungshilfen bei der Gestaltung steuerrelevanter wirtschaftlicher Verhältnisse durch die Ermittlung der Steuerwirkung der zur Disposition stehenden Sachverhalte. Ziel ist die Abgabe von Empfehlungen zur optimalen Gestaltung der betrachteten Sachverhalte.

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Existenzgründungsberatung
Controlling
 
 
 
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