1.
Steuerdeklarationsberatung: |
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| Dient
der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlagen, um die dem Steuer-
pflichtigen auferlegten Steuererklärungspflichten zu erfüllen.
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2.
Steuerrechtsdurchsetzungsberatung: |
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Gegenstand der Steuerrechtsdurchsetzungsberatung ist, den
Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt zu vertreten, d.h. fachliche
Stellungnahmen zu Einwendungen des Finanzamtes zu Steuererklärungen
oder im Rahmen von Betriebsprüfungen abzugeben.
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3.
Steuergestaltungsberatung: |
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Bereitstellung
von Entscheidungshilfen bei der Gestaltung steuerrelevanter
wirtschaftlicher Verhältnisse durch die Ermittlung der Steuerwirkung
der zur Disposition stehenden Sachverhalte. Ziel ist die Abgabe von
Empfehlungen zur optimalen Gestaltung der betrachteten Sachverhalte.
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