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dem Steueränderungsgesetz 2001 - StÄndG 2001 sollen steuerrechtliche
Vorschriften redaktionell und inhaltlich bereinigt werden. Außerdem
soll das Steuerrecht an höchstrichterliche Rechtsprechung sowie das
Recht der Europäischen Union angepasst werden. Teilweise dienen die Änderungen der
Vereinfachung des Steuerrechts und der Beseitigung überflüssigen
Verwaltungsaufwands. Schließlich
werden - soweit noch nicht geschehen - steuerrechtliche Vorschriften
auf Euro umgestellt oder bereits umgerechnete und geglättete
Euro-Beträge an zwischenzeitliche Gesetzesänderungen angepasst.
Die Umsetzung europäischen Rechts und
die Umstellung auf den Euro müssen zum 1. Januar 2002 im Gesetz
vollzogen sein. |