Zielsetzung des
Gesetzesentwurfes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm |
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 | Nachhaltige Begrenzung der Verschuldung der
öffentlichen Haushalte. |
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Zurückgewinnung
von finanziellen Handlungsspielräumen zur Bewältigung
von zentralen Zukunftsaufgaben. |
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 | Setzen von
wirtschaftsfördernde Impulsen für mehr Wachstum und Beschäftigung. |
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Auswahl an Materialien des Gesetzgebungsverfahrens: |
29. November 2005 - Gesetzentwurf der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD - eines Gesetzes zum Einstieg in ein
steuerliches Sofortprogramm |
Gesetzentwurf steuerliches
Sofortprogramm, Bt.-Drs. 16/105 |

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14. Dezember 2005 - Beschlussempfehlung und
Bericht des Finanzausschusses mit Änderungsvorschlägen, Bt.-Drs. 16/255
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Beschlussempfehlung
und Bericht des Finanzausschusses, Bt.-Drs. 16/255 |

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30. Dezember 2005 - Das Gesetz zum
Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 wird
im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3682 verkündet. |
Bundesgesetzblatt
vom 31. Dezember 2005 - Auszug -.pdf |

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Auswahl
der Maßnahmen des Gesetzes: |
 | Die
begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber
veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des
Dienstverhältnisses gemäß § 3 Nr. 9 EStG werden aufgehoben. |

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 | Übergangsregelung
- § 3 Nr. 9 EStG a.F ist weiter anzuwenden für vor dem 1. Januar 2006
entstehende Ansprüche, soweit die Abfindung vor dem 1. Januar 2008
zufließt. |
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 | Die
Möglichkeit gemäß § 7 Abs. 5 EStG einer degressiven Abschreibung von
Mietwohngebäuden wird für Neufälle abgeschafft. Der mögliche
Abschreibungssatz wird auf 2 Prozent vereinheitlicht. |
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