Der deutsche
Mittelstand steckt derzeit in einem Dilemma. Zwar wird die
Rechtsformneutralität der Besteuerung in Gestalt der Gleichbehandlung
von Personen- und Kapitalgesellschaften seit Jahren diskutiert,
tatsächlich existiert sie aber nicht. Im Gegenteil: In den letzten
Jahren sind die Rechtsformunterschiede vertieft worden. Auch der
Gewerbesteuer kommt für die Ermittlung der Höhe der
Gesamtsteuerbelastung der Unternehmenstätigkeit eine nicht
uner-hebliche Bedeutung zu. In den letzten Jahren wurde zwar mehrfach
deren Abschaffung diskutiert, gescheitert ist dies bislang immer am
Widerstand der Kommunen. Auch nach der Reform des
Unternehmenssteuerrechts mit Beginn des Jahres 2001 werden
Veräußerungsgewinne und –verluste rechtsform- und anteilseignerabhängig
unterschiedlich behandelt. Besonders diffus ist die Lage bei als
Personengesellschaften ausgestalteten Holdinggesellschaften, die selbst
wiederum über Beteiligungen an Kapitalgesellschaften verfügen. |