Aktivitätsvorbehalte
bei Einkünften aus ausländischen Kapitalgesell- schaften und
Betriebsstätten | |
| Dipl.-Kfm. Christian Hick zusammen mit:
Univ.-Prof. Dr. Norbert Krawitz und Dipl.-Kffr. Dagmar
Büttgen-Pöhland. |
| Veröffentlichung
in: |
Finanz-Rundschau, Heft
3,2003, Seiten 109-127 |
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Zusammenfassung
des Beitrages: |
| Gegenstand
dieses Beitrags ist die Analyse des Einflusses unilateraler und
bilateraler Aktivitätsvorbehalte auf die rechtsformorientierte
Steuerplanung von deutschen international tätigen Unternehmen. Der
Untersuchung liegt eine zweistufige Unternehmensstruktur zu Grunde.
Eine inländische Spitzeneinheit in der Rechtsform einer
Kapitalgesellschaft bzw. eines Personenunternehmens entfaltet ihre
wirtschaftliche Betätigung durch die Errichtung einer ausländischen
Grundeinheit in der Rechtsform einer Betriebsstätte oder einer Kapital-
gesellschaft. Neben dem Abkommensrecht enthalten auch die nationalen
Steuergesetze an verschiedenen Stellen Aktivitätsklauseln bezüglich der
Behandlung ausländischer Einkünfte bzw. Erträge. Während die
entsprechenden Vorschriften des Abkommensrechts gleichermaßen für
Betriebsstätten- und für Dividendeneinkünfte Bedeutung entfalten, ist
dies bei den Aktivitätsklauseln des nationalen Rechts i.S.d. § 9 Nr. 7
GewStG und § 2a EStG nicht der Fall. Die Themenstellung gewinnt unter
anderem vor dem Hintergrund der eingeführten Befreiung von
Beteiligungserträgen für Kapitalgesellschaften in § 8b KStG und der
neuen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 5 GewStG
eine aktuelle Relevanz. |
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