Der Beitrag nimmt zu zwei neuen
Judikaten des I. Senats des BFH Stellung. Zum einen der BFH-Beschluss
v. 22.08.2006, der die Frage der formellen Verfassungsmäßigkeit der
sog. Mantelkaufregelung (§ 8 Abs. 4 KStG 1999) dem
Bundesverfassungsgericht vorlegt; zum anderen das BFH-Urteil v.
09.08.2006, welches sich (zweigeteilt) mit wichtigen Einzelfragen des §
8b KStG 2002 befasst (gewerbesteuerliche Bedeutung zwischengeschalteter
Personengesellschaften und fehlende Europarechtskonformität des § 8b
Abs. 5 KStG auch für Drittstaatensachverhalte). Beide Judikate sind von
grundsätzlicher Bedeutung, stellen aber sicherlich letztlich nur
„Zwischenschritte“ im Klärungsprozess um die betroffenen
Fundamentalfragen dar.
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