Die Anwachsung
ist ein hoch interessantes, außerhalb des Umwandlungsrechts geregeltes
Gestaltungsinstrument zur Umstrukturierung bei Personengesellschaften.
Gewerbesteuerlich lässt sich bei einer verlustführenden
Mitunternehmerschaft und Austritt des vorletzten, nicht vermögensmäßig
beteiligten Gesellschafters ein voller Verlusttransfer "nach oben"
bewerkstelligen. Handelt es sich um eine übernehmende
Mitunternehmerkapitalgesellschaft, die ihrerseits in einen
ertragsteuerlichen Organkreis eingebunden ist, steht auch das seit
Erhebungszeitraum 2004 eingeführte Verbot vororganschaftlicher
Verlustabzüge (§ 10a S. 3 GewStG) einer gewerbesteuerlichen Nutzung der
Verluste im Organkreis nicht entgegen. Auch lassen sich durch
Anwachsung Negativwirkungen der Mindestbesteuerung zumindest abmildern.
Der Beitrag analysiert die auftretenden gewerbesteuerlichen
Verlustabzugsfragen. |