Der Beitrag untersucht die besonders
interessante und streitbehaftete Steuerfragen, falls
Kapitalgesellschaftsanteile von einer Personengesellschaft (in deren
Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögen) gehalten werden, an der
wiederum natürliche Personen oder Kapitalgesellschaften als
Mitunternehmer beteiligt sind. Die steuerlichen Rechtsformunterschiede
stoßen hier direkt aufeinander, weil der Mitunternehmer unmittelbare
Einkünfte aus der Personengesellschaft (ggf. Anwendung der §§ 16, 34
EStG), mittelbar (wegen des Transparenzprinzips) halbeinkünfterelevante
Bezüge im Zusammenhang mit der Kapitelgesellschaftsbeteiligung erzielt
(§ 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG oder § 8b KStG). Besondere Fragen wirft
dabei die ertragsteuerliche Behandlung von veräußerten
Mitunternehmeranteilen mit Kapitalgesellschaften im Portfolio auf.
Hinzu kommen bei Körperschaften als Veräußerer des
Mitunternehmeranteils besondere gewerbesteuerliche Konkurrenzfragen
(Verhältnis des § 7 Satz 2 zu Satz 4 GewStG). |