Der
Beitrag befasst sich mit der steuerlichen Behandlung
grenzüberschreitender gewerblicher Arbeitnehmerüberlassungen im
Abkommensfall. Den Schwerpunkt der Ausführungen bildet dabei die Frage,
welchem Vertragsstaat das Besteuerungsrecht für die von dem
Arbeitnehmer erzielten Vergütungen zusteht. Die neuere
BFH-Rechtsprechung stellt klar, dass die bislang von der
Finanzverwaltung vorgenommene Zuordnung nicht sachgerecht ist. Nach der
Auffassung des BFH ist zudem zweifelhaft, ob die den ausländischen
Verleihern obliegenden Lohnsteuereinbehaltungspflichten mit den nach
dem EG-Vertrag zu gewährleistenden Grundfreiheiten zu vereinbaren sind.
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