Zielsetzung des
Gesetzentwurfes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge: |
| |
 |
Erhaltung
und Sicherung von Unternehmen als Garanten von
Arbeitsplätzen, als Stätte des produktiven Wachstums und in ihrer
gesellschaftlichen Funktion als Ort beruflicher und sozialer
Qualifikation. |
| |
 | Entlastung
der Generationenfolge in mittelständischen Familien-unternehmen von der
Erbschaft- und Schenkungsteuer, sofern dass von Todes wegen oder zu
Lebzeiten übergehende Unternehmen von den Nachfolgern fortgeführt wird. |
| |
| | |
Auswahl an Materialien des Gesetzgebungsverfahrens: |
3. Mai 2005: Entwurf eines Gesetzes der
Bundesregierung zur Sicherung der Unternehmensnachfolge |
Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Sicherung der Unternehmensnachfolge |

|
|
Erläuternde Darstellung der Maßnahmen
und finanzielle Auswirkung |
Erläuternde
Darstellung der Maßnahmen und finanzielle Auswirkung |
 |
| |
Maßnahmen des Gesetzentwurfes zur Sicherung der
Unternehmensnachfolge: |

|
 |
Stundung
der auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und
Schenkungsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren. |
 |
 | Erlöschen der gestundeten Steuer in zehn
Jahresraten unter der Voraussetzung einer entsprechenden
Betriebsfortführung. |
 |
 |
Vollständiger
Entfall der Steuer, sofern der der Erwerber den Betrieb über zehn Jahre
fortführt |
 |
 |
Die volle
Entlastung von der Steuer gilt nur bis zu einem Wert des begünstigten
Vermögens von 100 Millionen Euro. |
 |
 | Für das 100
Millionen Euro übersteigende begünstigte Vermögen kommt weiterhin §§
13a und 19a ErbStG zur Anwendung. |
 |
 |