Zielsetzung des
Gesetzesentwurfes zur Abschaffung der Eigenheimzulage |
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 | Die steuerliche
Förderung von Wohneigentum soll zukünftig mit einem niedrigeren
Mitteleinsatz erreicht werden. |
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Auswahl
an Materialien des Gesetzgebungsverfahrens: |
| 29. November 2005 - Gesetzentwurf der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD - eines Gesetzes zur Abschaffung der
Eigenheimzulage |
Gesetzentwurf Abschaffung
Eigenheimzulage, Bt.-Drs. 16/108 |

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30. Dezember 2005 - Das Gesetz zur
Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005 wird im
Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3680 verkündet. |
Bundesgesetzblatt
vom 30. Dezember 2005 - Auszug -.pdf |
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Maßnahmen des Gesetzes: |
 | Das
Eigenheimzulagengesetz ist i.S.d. § 19 Abs. 9 EigZulG letztmals
anzuwenden, wenn der Anspruchberechtigte vor dem 1. Januar 2006 mit der
Herstellung des Objekts beginnt, oder vor diesem Zeitpunkt ein
rechtswirksamen Kaufvertrag abschließt. |
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