| Mit dem AfA-Rechner kann der jährliche
Abschreibungsbetrag für bewegliche Wirtschaftsgüter bestimmt
werden. Zusätzlich wird der optimale Zeitpunkt des Wechsels von
der degressiven zur linearen Methode ermittelt. Der Abschreibungsrechner
soll einen Einblick in die Funktionsweise von Abschreibungen ermöglichen.
Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wurde auf eventuelle
Sonderab-schreibungen (z.B. § 7g EStG) bei der Berechnung verzichtet. |
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Mit der Verabschiedung des Haushalts-
begleitgesetzes 2004 wurde die Zielsetzung verfolgt den Haushalt
der öffentlichen Haushalte nachhaltig zu konsolidieren.
Eine der beschlossenen Maßnahmen stellte die Abschaffung
der Verein-fachungsregelung zur Bestimmung der Abschreibung für
bewegliche Wirtschafts-güter dar.
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Danach konnte bei Erwerb oder Her-
stellung eines beweglichen Wirtschafts- gutes in der ersten Hälfte
des Wirtschaftsjahres der volle Abschrei- bungsbetrag angesetzt
werden. Erfolgte der Erwerb in der zweiten Jahreshälfte, so konnte
noch die Hälfte des Gesamt- betrages in Anspruch genommen werden.
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Die bisherige Halbjahresregelung für
lineare und degressive Absetzungen für Abnutzungen wurde durch §
7 Abs. 1 Satz 4 EStG bzw. § 7 Abs. 3 Satz 3 EStG i.S.d. Haushaltsbegleitgesetz
2004 abgeschafft.
Für Wirtschaftsgütern, die nach dem 31.12.
2003 angeschafft oder hergestellt werden, vermindert sich die Jahres-AfA,
jeweils um 1/12 der bereits abgelaufenen Monate.
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Die degressive Gebäude-Afa i.S.d.
§ 7 Abs. 3 Satz 3 EStG ist von der Regelung ausgenommen.
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Download
Abschreibungsrechner
:: Anmerkung
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