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Mit dem AfA-Rechner kann der jährliche Abschreibungsbetrag für bewegliche Wirtschaftsgüter bestimmt werden. Zusätzlich wird der optimale Zeitpunkt des Wechsels von der degressiven zur linearen Methode ermittelt. Der Abschreibungsrechner soll einen Einblick in die Funktionsweise von Abschreibungen ermöglichen. Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wurde auf eventuelle Sonderab-schreibungen (z.B. § 7g EStG) bei der Berechnung verzichtet.

Mit der Verabschiedung des Haushalts- begleitgesetzes 2004 wurde die Zielsetzung verfolgt den Haushalt der öffentlichen Haushalte nachhaltig zu konsolidieren.

Eine der beschlossenen Maßnahmen stellte die Abschaffung der Verein-fachungsregelung zur Bestimmung der Abschreibung für bewegliche Wirtschafts-güter dar.

Eingabe der Daten
Eingabe der Daten

Danach konnte bei Erwerb oder Her- stellung eines beweglichen Wirtschafts- gutes in der ersten Hälfte des Wirtschaftsjahres der volle Abschrei- bungsbetrag angesetzt werden. Erfolgte der Erwerb in der zweiten Jahreshälfte, so konnte noch die Hälfte des Gesamt- betrages in Anspruch genommen werden.



Die bisherige Halbjahresregelung für lineare und degressive Absetzungen für Abnutzungen wurde durch § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG bzw. § 7 Abs. 3 Satz 3 EStG i.S.d. Haushaltsbegleitgesetz 2004 abgeschafft.

Für Wirtschaftsgütern, die nach dem 31.12. 2003 angeschafft oder hergestellt werden, vermindert sich die Jahres-AfA, jeweils um 1/12 der bereits abgelaufenen Monate.

Eingabe der Daten
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Die degressive Gebäude-Afa i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 3 EStG ist von der Regelung ausgenommen.

 

Download Abschreibungsrechner

:: Anmerkung

 

           
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