Zielsetzung des Entwurf
eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
(Wachstumsbeschleunigungsgesetz) | |
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 | Überwindung des
Einbruch des wirtschaftlichen Wachstums durch die globale
Wirtschafts- und Finanzkrise | |
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 | Setzung von
neuen Impulsen für einen stabilen
und dynamischen Aufschwung | |
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 | Förderung
der erneuerbaren Energien zwecks Sicherung der Technologie-
führerschaft Deutschlands und Sicherstellung einer kurzfristigen
Planungssicherheit für bereits vor dem Jahr 2009 in Betrieb genommene
modular aufgebaute Anlagen |
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Auswahl
an Materialien des Gesetzgebungsverfahrens: |
9. November
2009 - Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eines
Gesetzes
zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
(Wachstumsbeschleunigungsgesetz) |
Gesetzentwurf
eines Wachstumsbeschleunigungsgesetz Bt.-Drs. 17/15 |
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2. Dezember 2009 - Beschlussempfehlung
des Finanzausschusses |
Beschlussempfehlung
des Finanzausschusses, Bt.-Drs. 17/138 |
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3.
Dezember 2009 - Bericht des Finanzausschusses |
Bericht
des Finanzausschusses, Bt.-Drs. 17/147 |

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18.Dezember
2009 - Der Bundesrat hat in seiner 865. Sitzung, dem vom Deutschen
Bundestag am 4. Dezember 2009
verabschiedeten Wachstumsbeschleunigungs- gesetz zugestimmt. |
Beschluss
des Bundesrates vom 18.12.2009, BR-Drs. 865/09 |

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30.
Dezember 2009 - Das
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
(Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2009 wird im
Bundesgesetzblatt, Teil 1, S. 3950ff.
veröffentlicht. |
Bundesgesetzblatt vom 24. Dezember 2008,
Teil I Seite 2794.pdf |

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Auswahl
der Maßnahmen: |
 | Anhebung des
Kinderfreibetrages und
des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- oder
Ausbildungsbedarf für jedes Kind von insgesamt EUR 6.024 auf EUR 7.008. |
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 | Korrekturen
der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG: |
 | i) Aufhebung
der
zeitlichen Beschränkung bei der mit dem Bürgerentlastungsgesetz
eingeführten Sanierungsklausel ii) Zulassung des
Abzugs von Verlusten bei konzerninternen Umstrukturierungen (§ 8c Abs.
1 S. 5 KStG) iii)
Zulassung des Überngangs der Verluste in Höhe der stillen Reserven bei
Beteiligungserwerben an Körperschaften (§ 8c Abs. 1 S. 6 u. 7 KStG) |
 | Anpassung
der Regelung der Zinsschranke: |
| i) Dauerhafte
Erhöhung der Freigrenze auf EUR 3 Millionen ii) Verbesserung
der Abzugsmöglichkeit von Zinsaufwendungen in Folgejahren durch
Einführung eines EBITDA-Vortrages iii)
Erhöhung des Toleranzrahmens bei einem Vergleich der Eigenkapitalquote
des Betriebs mit der Konzerneigenkapitalquote auf 2% (sog.
Escape-Klausel) |

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 | Einführung
eines Wahlrechtes zur Sofortabschreibung bei sog. geringwertigen
Wirtschaftsgütern (GwG) als Alternative zur Bildung eines
jahresbezogenen Sammelpostens. |
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 | Herabsetzung
des gewerbesteuerlichen Hinzurechnungssatzes für Miet- und
Pachtaufwendungen für unbewegliche Wirtschaftsgüter ab dem
Erhebungszeit- raum 2010. |
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 | Grunderwerbsteuerliche
Begünstigung von Erwerbsvorgängen im Rahmen von Umstrukturierungen
i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwStG nach dem 31.12.2009 sofern u.a.
bestimmte Haltefristen beachtet werdn.. |
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 | Erleichterung
der Übertragung von Unternehmensvermögen i.S.d. § 13a ErbStG durch
Verminderung der erforderlichen Mindestlohnsumme. |
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 | Reduzierung des
Umsatzsteuersatzes auf Beherbungsleistungen auf 7% ab dem 1.1.2010. |
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