Zielsetzung des
Gesetzentwurfes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der
Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher
Vorschriften (SEStEG) |
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 | Anpassung von nationalen steuerlichen
Vorschriften zur Umstrukturierung von Unternehmen an die jüngsten
gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Entwicklungen und Vorgaben
des europäischen Rechts. |
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 | Beseitigung steuerlicher Hemmnisse
grenzüberschreitende Umstrukturierung von Unternehmen. - Erhöhung der Attraktivität des
Investitionsstandorts Deutschland; - Sicherung deutscher
Besteuerungsrechte; - Verhinderung steuermindernde
Gestaltungen. |
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Auswahl
an Materialien des Gesetzgebungsverfahrens: |
| 21. April 2006 - Gesetzentwurf der
Bundesregierung eines SEStEG |
Gesetzentwurf SEStEG v.
21.04.2006 |
1. Juni 2006 -
das Bundeskabinett verabschiedet das SEStBeglG überraschenderweise
nicht. |

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9. Juni 2006 - Kabinettsvorlage eines
SEStBeglG |
Gesetzentwurf
SEStBeglG v. 09.06.2006 |

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12. Juli 2007 -
Kabinett verabschiedet Entwurf eines SEStEG. |
Gesetzentwurf
SEStEG v. 12.07.2006 |

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18. November
2006 - Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit
Änderungsvorschlägen; Bt.-Drs. 16/3325 |
Beschlussempfehlung
des Finanzausschusses (JStG 2007), Bt.-Drs. 16/3325 |

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12. Dezember 2006 - Das SEStEG 2007 vom
7.12.2006 wird im Bundesgesetzblatt 2006 Teil I Seite 2782 verkündet.
Das Gesetz tritt am 13.12.2006 in Kraft. |
Bundesgesetzblatt 2006 Teil I
Seite 2782.pdf |
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Auswahl
der vorgesehene Maßnahmen: |
 | Einführung
einer gesetzliche Regelung zur Besteuerung von "Entstrickungs- und
Verstrickungstatbeständen" (§ 4 Abs. 1 Satz 3 u. Satz 5 EStG). |
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 | Abmilderung des Entstrickungstatbestand durch
den neuen § 4g EStG, der bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens die
Bildung eines in den vier folgenden Wirtschaftsjahren aufzulösenden
Ausgleichspostens erlaubt, falls das Wirtschaftsgut einer
EU-Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnen ist. |
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 | Anpassung des § 17 EStG um eine
Entstrickungs- bzw. Verstrickungsregel zur Erfassung der stillen
Reserven von Kapitalgesellschaftbeteiligungen. |
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 | Mit der Neufassung des § 37 KStG wird das
bisherigen Systems der ausschüttungsabhängigen
Körperschaftsteuergutschrift durch eine ratierliche Auszahlung
(10-jähriger Auszahlungszeitraum) des Körperschaftsteuer-Guthabens
ersetzt. |
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Anspassung
der bestehende
Entstrickungsregelung für stille Reserven in Anteilen i. S. des § 17
EStG an die europarechtlichen Vorgaben (Rs. Lasteyrie du Saillant) mit
der Neufassung des § 6 AStG. |
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