Zielsetzung
des Gesetzentwurfs zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben
sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen | |
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 | Anpassungen
des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben. | |
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Auswahl
an Materialien des Gesetzgebungsverfahrens: |
17. November
2009 - Referentenentwurf eines Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher
EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen. |
Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben |
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16.
Dezember 2009 - Regierungsentwurf eines Gesetz zur Umsetzung
steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher
Regelungen |
Regierungsentwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben |
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29.
Januar 2010 - Empfehlungen des Finanzausschusses und des
Wirtschaftsausschusses zu dem Gesetzentwurf mit
Änderungsempfehlungen |
Empfehlung
des Finanzausschuss und Wirtschaftsausschusses, Br. Drs. 4/1/10 |
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3. März 2010 - Beschluss des
Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf mit
Änderungsempfehlungen. |
Beschluss
des Finanzausschusses, Br. Drs. 17/923 |

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5. März 2010
- Der Deutsche Bundestag hat in seiner 28.
Sitzung den geänderten Gesetzentwurf angenommen. Der
Bundesrat hat in seiner 868. Sitzung am 26. März 2010 die
Zustimmung zum Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur
Änderung steuerlicher Vorschriften
erteilt. |
Annahme des
Gesetzentwurfes durch den Bundestag v. 5. März 2010, BR-Drs. 107/10
Beschluss
des Bundesrates v. 26. März 2010, BR-Drs. 107/10 ( B) |

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14.
April 2010 - Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben
sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung vom 8. April 2010 wird
im Bundesgesetzblatt, Teil I, 2010,S. 386ff.
veröffentlicht. |
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Gesetz zur
Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben, BStBl. I 2010, S. 386 |

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Auswahl
der Maßnahmen: |
 | Gewährung der
Altersvorsorgezulage unabhängig vom steuerrechtlichen Status der
jeweiligen Person gemäß § 10a Absatz 1 EStG. |
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 | Ausweitung der
degressiven AfA auf Gebäude im EU- und EWR-Ausland nach § 7
Abs 5 EStG. |
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 | Abziehbarkeit
von Spenden an Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind |
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 | Umsatzsteuerbefreiung
für Post-Universaldienstleistungen § 4 Nr. 11b UStG |
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 | Grundsätzlich
monatliche Abgabe
der Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen
Warenlieferungen und Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2
UStG gemäß § 18a UStG |
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 | Steuerliche
Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die durch
Entgeltumwandlung finanziert werden. |
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